Rauch- und Wärmeabzug (RWA-Anlagen)
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) dienen dazu, im Brandfall Rauch und heiße Brandgase gezielt aus dem Gebäude abzuleiten, Flucht- und Rettungswege raucharm zu halten und der Feuerwehr wirksame Lösch- und Rettungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ergeben sich aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) sowie aus ergänzenden Sonderbauvorschriften und technischen Regeln.
RWA-Anlagen sind insbesondere erforderlich bei:
• Sonderbauten (z. B. Industrie- und Gewerbebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Tiefgaragen)
• Treppenräumen in bestimmten Gebäudeklassen
• großen Hallen, Lager- und Produktionsbereichen
• Gebäuden, bei denen es die Brandschutzkonzeption oder die Baugenehmigung verlangt
Ob und in welchem Umfang eine RWA erforderlich ist, wird im Rahmen des Brandschutzkonzeptes bzw. der Baugenehmigung festgelegt.
Aufgaben von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
RWA-Anlagen erfüllen im Brandfall mehrere sicherheitsrelevante Funktionen:
• Ableitung von Rauch und Hitze
• Sicherung von Flucht- und Rettungswegen
• Verbesserung der Sichtverhältnisse
• Verzögerung der Brandausbreitung
• Unterstützung der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung
Wartung & Instandhaltung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind sicherheitsrelevante Anlagen und müssen regelmäßig überprüft werden:
• jährliche Wartung gemäß Herstellerangaben, Normen und behördlichen Auflagen
• Dokumentation der Prüf- und Wartungsarbeiten
• Sicherstellung der ständigen Betriebsbereitschaft
Eine nicht funktionsfähige RWA kann im Brandfall zu erheblichen Risiken führen und stellt einen Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorgaben dar.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung von RWA-Systemen, der Instandhaltung und Wartung sowie der Anpassung an aktuelle Normen bestehender Anlagen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind sicherheitsrelevante Anlagen und müssen regelmäßig überprüft werden