Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder retten Leben und sind in allen Bundesländern in bestimmten Bereichen gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere im Schlaf, kann der Brandrauch zur tödlichen Falle werden, da man nicht zuverlässig daran aufwacht.

In Baden-Württemberg sind in folgenden Räumen Rauchwarnmelder Pflicht:
• Schlafzimmer
• Kinderzimmer
• Flure, welche als Rettungswege aus Schlafräumen dienen

Diese Pflicht gilt für:
• Ein- und Mehrfamilienhäuser
• Mietwohnungen und Eigentumswohnungen
• Neu-, Um- und Bestandsbauten

Für die Planung, Montage und Wartung gilt die DIN 14676 als anerkannter Stand der Technik.
Gemäß dieser muss jährlich eine fachgerechte Funktionskontrolle durchgeführt werden.
Rauchwarnmelder haben eine begrenzte Lebensdauer, da die Sensorik mit der Zeit an Zuverlässigkeit verliert. Ein Austausch muss daher spätestens nach 10 Jahren erfolgen.

Unser Service für Ihre Sicherheit
Wir unterstützen Sie bei:
• regelmäßiger Kontrolle und Funktionsprüfung
• Austausch abgelaufener Rauchwarnmelder
• Beratung zu normgerechten Geräten (funkvernetzt, Rauchwarnmelder, CO-Melder, Gasmelder)
• Wartung nach den Empfehlungen der DIN 14676

So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und sorgen für dauerhaft wirksamen Brandschutz.

Rauchwarnmelder haben eine begrenzte Lebensdauer, da die Sensorik mit der Zeit an Zuverlässigkeit verliert. Ein Austausch muss daher spätestens nach 10 Jahren erfolgen.