Flucht- und Rettungspläne

„Wie verlassen wir im Gefahrenfall auf sicherem Weg das Gebäude?“

Flucht- und Rettungspläne sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und der Arbeitssicherheit.
Sie zeigen Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen sowie Standorte von Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen und sorgen damit für eine schnelle und sichere Evakuierung im Notfall.
Die Erstellung erfolgt nach DIN ISO 23601 und unter Berücksichtigung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere der ASR A1.3 „Fluchtwege und Notausgänge“. Sie müssen verständlich gut sichtbar und aktuell sein, damit sie im Ernstfall effektiv genutzt werden können.

Flucht- und Rettungspläne sind gesetzlich vorgeschrieben in vielen Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden, insbesondere wenn:

    • Besucher regelmäßig anwesend sind
    • Mehr als eine Person das Gebäude nutzt
    • Komplexe Gebäudestrukturen oder Gefahrenbereiche bestehen

Sie müssen alle 2 Jahre geprüft und ggf. aktualisiert werden, insbesondere wenn:

  • Bauliche Änderungen erfolgt sind (z.B. geänderte Fluchtwege, geänderte Raumaufteilung)
  • Anpassungen in der Nutzung stattgefunden haben (z.B. mehr Besucher, neue Arbeitsbereiche)
  • Sicherheitsausstattungen verändert wurden (z.B. neue Feuerlöscher, Notausgänge oder andere Sammelstellen)

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung Ihrer Flucht- und Rettungspläne, damit alle Personen im Notfall schnell und sicher den richtigen Weg finden und alles den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben entspricht.

Flucht- und Rettungspläne sind gesetzlich vorgeschrieben in vielen Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden und müssen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden.