Brandschutzordnung
Die Erstellung von Brandschutzordnungen erfolgt gemäß DIN 14096 und ist in die Teile A, B und C gegliedert, welche je nach Nutzung und betrieblichen Anforderungen eingesetzt werden.
- Teil A ist an alle Personen im Gebäude gerichtet und enthält in kurzer, übersichtlicher Form die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Teil A wird in der Regel als Aushang veröffentlicht.
- Teil B ist für Mitarbeitende und regelmäßig anwesende Personen bestimmt und beschreibt Maßnahmen zur Brandverhütung sowie das richtige Verhalten im Brandfall unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe.
- Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z.B. Führungskräfte oder Brandschutzhelfer) und enthält detaillierte Regelungen zu Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorischen Maßnahmen.
Brandschutzordnungen müssen einmal jährlich geprüft und ggf. aktualisiert werden und zusätzlich, wenn bauliche, nutzungsbedingte oder gesetzliche Änderungen es erfordern.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen sowie deren Aktualisierung, denn sie dient dem Schutz von Personen, Sachwerten und dem sicheren Ablauf im Notfall.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen sowie deren Aktualisierung.
