Schulungen und Unterweisungen

Brandschutzhelferschulungen gemäß DGUV 205-023

In den ersten Minuten entscheidet sich oft, ob ein Brand klein bleibt oder sich ausbreitet und die Feuerwehr benötigt trotz schneller Anfahrt etwas Zeit.
Brandschutzhelfer sind speziell geschulte Mitarbeitende, die im Brandfall schnell und umsichtig handeln und wissen, wo ihre Grenzen liegen.
Der Schutz von Leib und Leben steht an erster Stelle.
Sie unterstützen bei der Alarmierung, helfen bei der Evakuierung und können Entstehungsbrände mit geeigneten Löschmitteln bekämpfen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, damit Brände vermieden werden können und im Brandfall richtig reagiert werden kann. Die Regelwerke (Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“) schreiben hierbei vor, dass in Betrieben eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern ausgebildet und benannt werden muss.
Wir bieten Brandschutzhelferschulungen gemäß DGUV 205-203 an und unterstützen Sie gerne dabei, die Mitarbeitenden entsprechend auf den Ernstfall vorzubereiten.
In unseren Schulungen vermitteln wir praxisnahes Wissen und handlungsorientierte Fähigkeiten, damit Brandschutzhelfer im Brandfall schnell, sicher und richtig reagieren können.
Die Schulungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der praktische Teil umfasst die richtige Handhabung von Feuerlöschgeräten an einem Fire-Trainer. Brandschutzhelfer Schulungen müssen alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden.

Brandschutzunterweisungen :

Brandschutzunterweisungen stellen einen wichtigen Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes dar.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitende entsprechend zu unterweisen.
Die Unterweisung findet in der Regel mindestens einmal jährlich, sowie bei Neueinstellungen oder betrieblichen Änderungen statt.
Eine rechtliche Grundlage stellt hier das Arbeitsschutzgesetz, die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie die DGUC-Vorgaben dar.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne und führen die Unterweisungen in Ihrem Unternehmen durch. Die betrieblichen Gegebenheiten werden hierbei berücksichtigt.

    • Typische Brandgefahren im Betrieb
    • Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
    • Richtiges Verhalten im Brandfall
    • Alarmierung und Evakuierung
    • Einführung in vorhandene Feuerlöscheinrichtungen

Die betriebliche Brandschutzordnung kann hier gerne als Unterweisungsthema mit aufgenommen werden.

In den ersten Minuten entscheidet sich oft, ob ein Brand klein bleibt oder sich ausbreitet und die Feuerwehr benötigt trotz schneller Anfahrt etwas Zeit.